Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Straßenbauer/Straßenbauerin (Ausbildung)
STRASSENBAUER/STRASSENBAUERIN gültig bis 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen, Planen und Koordinieren der Arbeit, Abstimmen mit den am Bau Beteiligten, Einrichten von Baustellen, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle, Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, Dokumentieren der Arbeiten, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Berechnen der erbrachten Leistung und Übergeben der geräumten Baustelle, Einsetzen von Geräten und Maschinen, Auf- und Abbauen von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten und Einmessen von Bauwerken und Bauteilen, Durchführen von Aushubarbeiten, Verbauen von Baugruben und Gräben, Verfüllen und Verdichten von Bodenmassen und Anlegen von Böschungen, Durchführen der offenen Wasserhaltung für Oberflächen-, Schichten- und Grundwasser, Herstellen der Entwässerung von Verkehrsflächen, Herstellen der Unterlagen für Decken und Beläge und Einbauen von Tragschichten, Einbauen von Fertigteilen, Herstellen von Pflasterdecken und Plattenbelägen mit künstlichen und natürlichen Steinen, Herstellen von Pflasterdecken und Plattenbelägen in Mustern für Bögen und bei Neigungswinkeln, Verlegen von Platten in unterschiedlichen Größen, Herstellen von Natursteinmauerwerk, Herstellen von Decken aus Asphalt und Beton, Herstellen von Sonderbauteilen mit Steinen, Fertigteilen und aus Beton, beispielsweise Schachtbauwerke, Einfassungen und Ausfachungen, Prüfen von Decken auf Schäden und Vorbereiten zur Instandsetzung, Wiederherstellen des Oberbaus nach Aufgrabungen, Durchführen von angrenzenden Arbeiten in den Gewerben des Hochbaus.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Ihre Tätigkeit üben Straßenbauer/innen vor allem in Betrieben der Baubranche, z.B. bei Bau- und Straßenbauunternehmen, aus.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999 (gesetze-im-internet.de)